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Kreditlexikon

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Bankgeheimnis
Bankenpflicht, Stillschweigen über die Geschäftsbeziehungen zu einem Kunden (Kontoführung, Kredite, Wertpapierdepot, usw.) zu bewahren. Seit 1. April 2005, dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, können Finanzbeamte bei Zweifeln Geldbewegungen und Kontostand ohne richterlichen Erlass überprüfen.

Barkredit
Banken vergeben Barkredite als Darlehen oder Ratenkredite.

Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen ist auch als Annuitätendarlehen bekannt. Meist handelt es sich hierbei um die Differenz zwischen Bausparsumme und angesparten Guthaben eines Bausparvertrages.

Bausparsumme
Die Bausparsumme ist Bestandteil des Bausparvertrages. Hieraus wird die Abschlussgebühr errechnet, das Mindestsparguthaben und die Sparraten, die Tilgungsraten und das Bauspardarlehen.

Bewertungszahl
Zu bestimmten Stichtagen wird bei Bausparverträgen eine Bewertungszahl ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Art Zwischenbericht. Zur Berechnung werden das bisher vorhandene Sparguthaben und die hierfür benötigte Anspardauer betrachtet.

Blanko-Darlehen
Es ist kraft §7 Abs.4 BSpKG möglich, Zwischenkredite bis zu 5000 € und Bauspar- Darlehen bis zu 10.000 € als Blanko-Darlehen geltend zu machen. Aufgrund des niedrigen Darlehensbetrages kann die grundpfandrechtliche Sicherung unterlassen werden. Die Gewähr eines Blanko-Darlehens.

Basisfinanzierung
Der Eigentumserwerb an einem Gut erfolgt durch die Basisfinanzierung durch ein über einen längeren Zeitraum gestrecktes Darlehen. Der Kunde möchte zu festen Monatsraten und günstigen Zinssätzen das Fahrzeug mit Hilfe einer Finanzierung erwerben. Mit der Überweisung der letzten Rate, dem Ende der Vertragslaufzeit, ist der Kunde Eigentümer des Fahrzeuges.

Baudarlehen
Versicherern vergeben û neben Bausparkassen, Banken und staatlichen Institutionen û auch Baudarlehen. Diese gewähren ein Darlehen, das durch eine Hypothek abgesichert ist.

Bagatellkredit
unter 200,00 € liegender Kredit ( früher 400,00 DM )

Baufortschritt
Die Auszahlung eines Darlehens in einzelnen Teilbeträgen richtet sich bei umfassenden Sanierungen sowie Neubauten nach dem Baufortschritt.

Baukosten
Baukosten bezeichnen die Gesamtsumme an Kosten, die gedeckt werden müssen und die es durch Eigen- und/oder Fremdkapital aufzubringen gilt. Unterschieden wird zwischen Erwerbs- oder Anschaffungskosten beim Kauf von bereits fertigen Bauten von einem Neubau und dessen Herstellungskosten. Die Erwerbs- oder Anschaffungskosten umfassen die kompletten Renovierungs- sowie Modernisierungskosten, den (angemessenen) Kaufpreis und etwaige Nebenkosten wie z. B. Gerichts-, Notar- und Maklerkosten. Die Kosten der Herstellung werden in die Kosten für den Bau, die Grundstückskosten inklusive der Erschließungskosten, die Kosten für eine Begrünung der Außenanlagen, die Baunebenkosten (z. B. Architekten- und Ingenieurkosten) sowie sonstige Nebenkosten (siehe Erwerbskosten) aufgegliedert. Im Steuerrecht bezeichnet man allerdings Herstellungskosten nur als die Kosten, bei denen Abschreibungen zulässig sind.

Baunebenkosten
Sie umfassen die über die Bau- und Grundstückskosten hinausgehenden Kosten. Hierzu werden überwiegend Gebühren, Honorare, Bauversicherungs- sowie Finanzierungskosten gerechnet.

Bearbeitungsgebühr
Sie ist eine einmalig erhobene Gebühr, die für die Bearbeitung des Darlehensantrages berechnet wird. Es handelt sich hierbei meist um einen festen Prozentsatz des Kreditvolumens, der für gewöhnlich abgezogen wird bevor der Kredit zur Auszahlung kommt.

Bedingungen
In diesen werden alle Bedingungen des Kreditinstitutes aufgeführt, die für die Bereitstellung des Darlehens relevant sind. Generell geben die Bedingungen den Auszahlungskurs, den Nominalzins, den Tilgungssatz und den Tilgungsbeginn, die Dauer der Zinsfestschreibung (Tilgung), die Bereitstellungszinsen sowie die Bearbeitungsgebühren an. Eine Regelung sonstiger Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber sind û neben den Bedingungen û in den Allgemeinen Darlehensbedingungen festgehalten.

Bedingungsanpassung
Für mehrere Jahre wird von den Banken bei Darlehen einen fester Zins garantiert. Für einen neuen Zeitraum müssen vor Ablauf dieser Zinsfestschreibung neue Konditionen festgelegt werden. Das Kreditinstitut unterbreitet hierbei dem Darlehensnehmer ein Angebot, welches am aktuellen Kapitalmarktzins orientiert ist. Sollte der Darlehensnehmer mit diesem Angebot nicht einverstanden sein, so hat er den fälligen Restbetrag an das Institut zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer lässt den Restbetrag dann normalerweise von einem weiteren Unternehmen finanzieren (Umschuldung). Eine Bedingungsanpassung kann bisweilen auch als Prolongation oder Zinsanpassung bezeichnet werden.

Belastung
Die laufende Belastung wird vor einer Kreditgewährung für den Kunden ermittelt. Diese hängt von Einkommenshöhe und dem verbleibenden Einkommen für den Lebensunterhalt ebenso ab, wie dem Lebensstandard des Alltages und ob das Einkommen auch in Zukunft gesichert ist. Die Belastung ist bei Banken unterschiedlich hoch.

Beleihungsgrenze
Diese gibt Aufschluss darüber, welcher Prozentanteil der Immobilie mit Fremdkapital finanziert werden kann. Diese liegt meist zwischen 40 und 85 Prozent.

Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekt sind Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen, die für eine Baufinanzierung als Sicherheit dienen können.

Beleihungsunterlagen
Für die Prüfung eines Beleihungsobjektes sind die Beleihungsunterlagen erforderlich. Die Unterlagen setzen sich aus Flurkarten, Baubeschreibungen, Lichtbildern, dem Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnungen und umbauten Räumen, Grundrissen, Feuerversicherungsnachweisen und Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen zusammen.

Bereitstellungszinsen
Zwischen dem Zeitpunkt der Darlehenszusage und der Auszahlung fallen diese Kosten an. Der Kreditbetrag muss bereits bei der Darlehenszusage durch den Verkauf von Pfandbriefen vom Kreditinstitut beschafft werden.

Bonität
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften wird die Prüfung der Bonität (Kreditwürdigkeit) bei der Kreditentscheidung durch die Bank im Interesse des Kunden durchgeführt. Diese ermittelt, ob der Kunde noch in der Lage ist nach Abzug der Lebenshaltungskosten von dessen Einkommen, die Kreditkosten (Belastung) zu tragen. Hierbei holt das Institut Schufa-Auskünfte ein, um über das bisherige Verhalten des Kunden û in Hinblick auf seine Verpflichtungen û einen Überblick zu gewinnen.

Bonitätsprüfung
Vor jedem Vertragsabschluss erfolgt die Prüfung der Kreditwürdigkeit/Zahlungsfähigkeit eines Kunden. In die Prüfung fließen mitunter Ausgaben und Einnahmen, liquide Mittel und sonstige Vermögenswerte ein. Über Mahnverfahren und nicht bezahlte Rechnungen in der Vergangenheit des Kunden können Informationen außerdem bei der Schufa- Auskunft oder in einem Schuldnerverzeichnis eingeholt werden.

Bonitätsunterlagen
Für die Kreditentscheidung und die Bonitätsprüfung benötigt das Kreditinstitut bestimmte Unterlagen. Von Arbeitern und Angestellten werden die letztmöglichen Einkommenssteuerbescheide, die letzten Gehaltsabrechnungen sowie Einkommenssteuererklärungen (Einkommensnachweise), Immobilien, Bankguthaben, Lebensversicherungen u.ä. sowie Verbindlichkeitsnachweise über bereits abgeschlossene Kredite eingefordert. Zusätzliche Unterlagen über Einnahmen bzw. die Überschussrechnung, der Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse und der Gesellschaftervertrag werden bei Selbständigen benötigt.

Bürgschaft
Es verpflichtet sich eine Privatperson für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. Üblicherweise wird eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft vom Darlehensgeber verlangt, der Bürge kann damit in Anspruch genommen werden, ohne Feststehen der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners.

Bürgschaftsgebühr
Kommt es bei der Wohnungsbaufinanzierung zu einer Bürgschaft û besonders durch Banken û wird vom Bürgen meist eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr) für die Risikoübernahme und für den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand erhoben. Dem Darlehensnehmer wird diese durch den Bürgen in Rechnung gestellt.





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