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Kreditlexikon

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Schufa / Schufaauskunft
Die Abkürzung „SCHUFA“ steht für „Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung“; es ist also im Prinzip eine Schuldnerkartei. In dieser Auskunftsdatei, die privatwirtschaftlich organisiert ist, werden alle, das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und in Anspruch genommene oder angefragte Kredite betreffenden Informationen gespeichert. Z. B. Creditreform erfasst die Daten über Firmen. Die SCHUFA ist dazu gedacht, den Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen und den Kreditnehmer bzw. Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren. Allerdings ermittelt die SCHUFA selbst keine Daten. Die Daten werden aus z. T. öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte) oder von den Vertragspartnern der SCHUFA erhoben. Hier gibt es eine Verpflichtung, die Kundendaten an die SCHUFA weiterzugeben. Welche Art von Daten speichert die SCHUFA? Es werden Daten wie Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften gespeichert. Nicht gespeichert wird die Höhe des Einkommens, aber die Höhe des Überziehungskredits wird auch gemeinsam mit den Kontodaten gespeichert. In der Regel entspricht diese dem Dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens û indirekt sind hier also Rückschlüsse auf das Einkommen der jeweiligen Person möglich. Sog. Positiv- und Negativmerkmale werden darüber hinaus über die betreffenden Personen gespeichert. Die Positivmerkmalen sind Daten über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (z. B. Daten über Girokonten und Kreditanträge, Leasinggeschäfte, ausgegebene Kreditkarten und Bürgschaften). Positivmerkmale der SCHUFA dürfen laut SCHUFA-Klausel nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden. Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen werden als Negativmerkmale bezeichnet (z. B. unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen, Mahnbescheide, Beantragung bzw. Eröffnung von Verbraucherinsolvenzverfahren, Scheckkartenmissbrauch, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Vollstreckungsmaßnahmen oder Angaben über die Kündigung eines Kontos wegen missbräuchlicher Nutzung). Negativmerkmale dürfen im Gegensatz zu den Positivmerkmalen auch ohne Zustimmung des Verbrauchers an die SCHUFA übermittelt werden.

Schufa-Eigenauskunft
Bei der zuständigen Schufa-Geschäftsstelle kann jede Person für einen geringen Betrag (ca. 8 Euro) die bei der Schufa über sie selbst gespeicherten Daten anfordern. Das Recht auf die sog. Schufa-Eigenauskunft kann die Schufa nicht verweigern, da sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Es kann durchaus Sinn ergeben, die gespeicherten Schufa-Daten einzufordern, denn nur auf auf diese Weise kann eine Person tatsächlich überprüfen, ob die Daten, die über sie gespeichert wurden, auch wirklich korrekt und nicht veraltet sind. Die Kreditwürdigkeit einer Person kann durchaus zu schlecht dargestellt und die Bonität einer der Person in Wirklichkeit sehr viel besser sein. Entsprechen bestimmte Einträge nicht der Wahrheit oder sind veraltet, so muss die entsprechenden Passagen von der Schufa gelöscht werden.

Schufa-Klausel
Wenn ein Kreditnehmer einen Kredit bei einem Kreditinstitut aufnehmen will, so muss die sog. Schufa-Klausel erst in fast allen Fällen unterzeichnet werden. Jene autorisiert das Kreditinstitut bzw. die Bank, bei der Schufa Auskünfte über den Kreditnehmer einzuholen. Das Geldinstitut wird durch das Unterzeichnen der Schufa-Klausel in Kreditverträgen des Weiteren dazu berechtigt, Daten über Abwicklung und Aufnahme des Kredits an die Schufa weiterzuleiten.

Schufa-Meldung
Meist machen Kreditinstitute eine Meldung an die Schufa, die sog. „Schufa-Meldung“, wenn ein Darlehen oder diverse andere Kreditgeschäfte (z. B. Übernehmen von Bürgschaften, Ausgabe von Kreditkarten etc.) gewährt werden. Diese Meldung umfasst die vertraglich vereinbarten Kredit-Modalitäten und vor allem die Positiv- und Negativmerkmale (siehe Stichwort „Schufa“).

Schufa-Scoring
Mit dem Schufa-Scoring wird das Kreditrisiko bestimmter Personengruppen errechnet, denn das Scoring ist eine Risikoeinschätzung. Man vergleicht hierbei Merkmale der Personengruppe wie Alter, Einkommen, Wohnort, Familienstand usw. mit dem Kreditantragsteller. Sollte das Kreditrisiko der Personengruppe zu hoch sein, so erhält der Antragsteller meist keinen Kredit, selbst wenn bisher keine Zahlungsschwierigkeiten bekannt waren. Die Schufa errechnet den Score für Hypothekenbanken, Banken, Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen und den Einzelhandel. Bei der Schufa Businessline werden Scorewerte für Gesellschafter, Geschäftsführer, Kleinunternehmer und Freiberufler errechnet. Jeder Bürger kann bei den Filialen der Schufa oder auf www.meineschufa.de kostenfrei seine Schufa-Einträge einsehen.

Schuldner
Bei einem Schuldner (meist ein Kreditnehmer) handelt es sich umeine (natürliche oder juristische) Person (bisweilen auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts), die eine Leistung gegenüber einem Gläubiger (Kreditgeber) zu erbringen hat. Dies bedeutet, dass der geliehene Betrag an den Gläubiger (Kreditinstitute, Banken etc.) vom Schuldner zurückzuzahlen ist (inkl. Zinsen und evtl. anfallender Nebenkosten). Dies geschieht meist in einer vereinbarten Frist, die zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart wurde.

Selbstauskunft
Die Selbstauskunft ist neben der Schufa-Auskunft ein Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung um die Bonität eines Darlehensnehmers festzustellen. Der potentielle Darlehensgeber soll durch die Selbstauskunft persönliche Daten sowie Angaben über Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers erhalten. Es gibt von vielen Kreditinstituten bzw. Banken ein eigens entworfenes Formular zu diesem Zweck. Dieses muß vom Kreditnehmer ausgefüllt werden.

Schuldübernahme
Ein neuer Darlehensnehmer kann einen bestehenden Kredit übernehmen, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind. Dies nennt man Schuldübernahme.

Schuldzinsenabzug
Die Kreditzinsen können beim Schuldzinsenabzug bei Einkünften aus Verpachtung und Vermietung steuermindernd als Werbungskosten abgesetzt werden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine Privatperson verpflichtet sich bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft gegenüber dem Darlehensgeber für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. Der Bürge kann bei dieser Art der Bürgschaft sogar in Anspruch genommen werden, ohne dass der Hauptschuldner eine feststehende Zahlungsunfähigkeit hat.

Serviceleasing
Ein Leasingvertrag kann durch Services ergänzt werden. Diese bestehen aus einzelnen Dienstleistungen, die miteinander individuell kombinierbar sind. Beispielsweise: Reparatur, Wartung, Reifenersatz, Fahrzeugversicherung und Kfz-Steuer.

Sicherheiten
Absicherung eines Darlehens gibt es die Sicherheiten. Bei Darlehen dient als Sicherheit das Eigentum bis zur endgültigen Tilgung, welches sich die Bank grundsätzlich vorbehält. Mit der Eintragung einer Grundschuld erfolgt in der Regel die Sicherung.

Sicherungszweckerklärung
Bank und Darlehensnehmer vereinbaren den Umfang der Grundschuldabsicherung in einer Sicherungszweckerklärung.

Sondertilgung
Es handelt sich hierbei um eine einmalige Rückzahlungen auf die Darlehensschuld außerhalb der regulären Ratenzahlungen. Eine Sondertilgung kann im Kreditvertrag auf maximal 5 Prozent der Gesamtschuld pro Jahr limitiert oder sogar ausgeschlossen sein.

Sonderzahlung
Die monatlichen Leasing- oder Kreditraten können durch eine Sonderzahlung reduziert werden. Sonderzahlungen werden bisweilen vorgeschrieben. Als Sonderzahlung kann auch ein Gebrauchtfahrzeug eingebracht werden.

Spekulationsfrist
Ein Zeitraum, in dem Gewinne mit der Spekulationsteuer versteuert werden müssen, heißt Spekulationsfrist. Bei Immobilien, die selbstgenutzt werden, existiert keine Spekulationsfrist, die Spekulationssteuer wurde bei Kapitalanlegern hingegen bei Immobilien von zwei auf zehn Jahre verlängert. Sollte die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre verkauft werden, so wird der Wertzuwachs (Verkaufspreis minus Kaufpreis) versteuert. Sollte das Objekt nach 1995 erworben worden sein, so werden dem Verkaufsgewinn auch noch Abschreibungen hinzugerechnet.





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