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Versicherungslexikon

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Barlohnverzicht
Hierbei wird auf einen Anteil des Gehalts zur Finanzierung von Prämien einer Direktversicherung verzichtet (s. Gehaltsverwendungs- Direktversicherung).

Beiträge im Alter
Theoretisch sollen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung immer gleich hoch bleiben und nicht mit ansteigendem Alter zunehmen. Man zahlt deshalb einen Teil des Beitrags in einen "Spartopf" ein. Durch diese sogenannte Alterungsrückstellung sollen die Krankheitskosten im höheren Alter ausglichen werden, da der Beitrag an sich dazu nicht ausreichen würde. Dennoch kann z. B. die Kostenexplosion im Gesundheitswesen – als nicht vorhersehbarer Faktor – zu Beitragssteigerungen führen.

Beiträge in der privaten Krankenversicherung
Die Höhe des Beitrages ist in der privaten Krankenversicherung vom Geschlecht abhängig, vom Vorerkrankungen und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung, von Lebensalter bei Versicherungsbeginn und vom Umfang des Versicherungsschutzes, der bedarfsgerecht zusammengestellt werden kann. Durch Selbstbehalte kann der Beitrag gesenkt werden. Beitragsanpassungen sind aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen möglich, diese müssen jedoch von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt werden.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)
In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gibt die BBG die Höchstgrenze des Einkommens an, bis zu deren Erreichen Beiträge an die GRV zu zahlen sind. Ein Überschreiten der BBG führt im Unterschied zur Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Ausstiegsmöglichkeit aus der GRV. Für die die BBG übersteigenden Einkommensteile müssen lediglich keine Beiträge mehr in die GRV bezahlt werden.

Beitragserhöhungen
Generell sind freiwillige Erhöhungen des Beitrages in der Lebensversicherung möglich. bei Steuerbegünstigten Vertragsformen hat allerdings die Restlaufzeit des Vertrages nach der Erhöhung noch mindestens 12 Jahre zu betragen, um die Steuerbegünstigung zu erhalten. Ist allerdings bei Beginn, spätestens jedoch 12 Jahre vor Ende des Vertrages, eine automatische Anpassung festgelegt, so führen die automatisch erhöhten Beiträge nicht zu einer Steuerschädlichkeit des Vertrages, selbst wenn eine Erhöhungen in den letzten Jahren der Vertragsdauer geschehen.

Beitragsfreistellung
Kann man die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen, weil man in finanziellen Schwierigkeiten ist, so kann die Beitragszahlung eingestellt werden. Den bis dahin aufgebaute Versicherungsschutz wird dann vom Versicherer errechnet, wobei dann natürlich der ursprünglich geplante Schutz gemindert wird. Sollte innerhalb von 6 Monaten der Engpass gemeistert sein, so kann durch eine Wiederinkraftsetzung die Beitragszahlung erneut aufgenommen werden – ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.

Beitragsorientierte Zusage
Hier handelt es sich um eine Versorgungszusage, bei der die Zahlung eines Beitrags, aus dem sich die endgültige Leistung errechnet, garantiert wird.

Beitragsrückgewähr
Eine Form der Todesfallleistung ist in einer privaten Rentenversicherung die Beitragsrückgewähr. Sie wird bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung in aller Regel für den Fall festgesetzt, falls bereits vor Rentenbeginn die versicherte Person sterben sollte. Aber bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung ist die Beitragsrückgewähr auch als Hinterbliebenenabsicherung möglich. Die eingezahlten Beiträge (zuzüglich Zinsen) werden hierbei im Todesfall als Todesfallkapital ausgezahlt. Die bereits erbrachten Renten werden bei der sofort beginnenden Rente in Abzug gebracht.

Beitragszahlungsdauer
Der Zeitraum, in dem die Versicherung Beiträge zu zahlen sind, nennt man Beitragszahlungsdauer. Meistens sind Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer gleich lang. Sollte in der Lebensversicherung eine kürzere Beitragszahlungsdauer vereinbart werden, so ist es aus steuerlichen Gründen sinnvoll, sie mindestens 5 Jahre betragen zu lassen.

Beitragszahlungsweise
Es gibt verschiedene Weisen der Beitragszahlung:
- als Einmalbeitrag
- als laufender Beitrag
- über ein Beitragsdepot
- über einen Auszahlplan

Berufsanfänger
Wenn Arbeitnehmer in den Beruf einsteigen und sie unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sollten sie darüber verdienen, so sind sie versicherungsfrei, haben also die Möglichkeit sich entweder sofort privat zu versichern oder ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Generell versicherungsfrei sind Selbstständige und Freiberufler, die in den Beruf einsteigen, sie können die private Absicherung wählen. Da Berufsanfänger, die sozialversicherungspflichtig sind, während der ersten Jahre keinerlei Schutz vor den Folgen einer Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist an dieser Stelle eine private Vorsorge besonders wichtig.

Berufsunfähigkeit
Sollte entsprechend dieser Definition eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, so sind die zugesicherten Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällig. Eine solche private Absicherung ist insbesondere für junge Berufsanfänger unerlässlich, die noch nicht über Leistungen aus der GRV verfügen. Den Begriff der Berufsunfähigkeit gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.2001 nicht mehr.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Diese kann nur in Kombination mit einer Hauptversicherung, z. B. einer Risikolebensversicherung, einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Beitragszahlung entfällt hier bei Berufsunfähigkeit sowohl für die Haupt- als auch für die Zusatzversicherung. Die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente kann auch zusätzlich vereinbart werden.

Betriebsausgaben
Durch den Betrieb veranlasste und von den steuerpflichtigen Einkünften absetzbare Aufwendungen.

Betriebsrente
Dies ist die laufende Leistung aus einer betrieblichen Altersversorgung (Invaliden-, Alters - oder Hinterbliebenenrente/n).

Bezugsberechtigter (Begünstigter)
Die nach dem Willen des Versicherungsnehmers die Erlebens- oder Todesfallleistung erhaltende Person wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Der Versicherungsnehmer wird meistens selbst als Begünstigter für den Erlebensfall eingesetzt. Ist ein widerrufliches Bezugsrecht festgesetzt, so kann durch den Versicherungsnehmer die Bezugsberechtigung jederzeit geändert werden. Der Begünstigte muss bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht jeder Vertragsänderung zustimmen.

Bindefrist
Ein Antragsteller ist während der sogenannten Bindefrist an seinen Versicherungsantrag gebunden. In einer Sachversicherung beträgt sie laut Gesetz in der Regel zwei Wochen, in der Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherung einen Monat, in der Kranken- und Lebensversicherung in der Regel sechs Wochen. Die im Vertrag festgelegte Frist ist jedoch ausschlaggebend.

Bruttojahresgehalt
Sowohl zur Berechnung des Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis als auch zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages wird dieses Gehalt herangezogen. Eigentlich ist jedoch das Bruttojahresgehalt des Vorjahres Berechnungsbasis für den Mindesteigenbeitrag.





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